Inklusion
Musikunterricht ohne Schranken.
Ziel
Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Die Musikschulen des Kantons Thurgau stehen allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Deshalb erachten es die Mitgliedschulen des Verbands Musikschulen Thurgau auch als selbstverständlich, dass Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Beeinträchtigung Musikunterricht ermöglicht wird.
Alle Schulen des Verbands integrieren in enger Zusammenarbeit mit Pro Infirmis und insieme21 TG im Sinne der Inklusion Menschen mit Beeinträchtigungen in den Schulalltag der Musikschulen. Sie erhalten denselben Unterricht wie alle anderen Musikschüler auch – allerdings ganz gezielt auf den Musikschüler mit einer Beeinträchtigung abgestimmt. Es steht ihnen zudem offen, in bestehenden Gruppen und Ensembles mit anderen Musikschülern zu musizieren und das Musizieren in der Gruppe zu erleben.
INFORMATIONEN
Coaching durch Fachpersonen
Sowohl eine körperliche als auch eine geistige Beeinträchtigung bedeuten in keinem Fall, dass das Erlernen eines Musikinstruments unmöglich ist. Bei einer geistigen Beeinträchtigung wird die Lehrperson das Unterrichtstempo, die Materialien und Unterrichtsweise in Zusammenarbeit mit den Eltern individuell anpassen. Im Elterncoaching wohnen die Eltern oder andere Betreuungspersonen im ersten halben Jahr dem Unterricht bei und coachen die Lehrperson. So ist es für die Lehrperson besser möglich, mit dem Musikschüler eine Verständnisebene zu finden, Eigenarten zu verstehen und vor allem die Welt mit dessen Augen zu sehen.
Treten trotz dieses bewährten Vorgehens mit Elterncoaching Probleme im Musikunterricht auf, werden diese mit Coachings durch Fachpersonen von Pro Infirmis gelöst. Bei einer körperlichen Beeinträchtigung, welche das Instrumentalspiel einschränkt, sind auch Modifizierungen an Instrumenten möglich, die das Spiel auf den Instrumenten ermöglichen.
Musik schafft einen «Spielraum», in dem Emotionen, Beziehungen und Kommunikation entstehen können. Es geht hierbei nicht immer nur um musikalische Leistung im herkömmlichen Sinn, z.B. das Erlernen von Fertigkeiten am Instrument. Vielmehr steht das künstlerische Erleben und Spielen mit den eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten im Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht im Mittelpunkt.
Die Musikschulen des Kantons Thurgau bieten keine Musiktherapie an, sondern Musikunterricht als sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Erweiterung der feinmotorischen Möglichkeiten und emotionales Sprachrohr. Der oder die Musizierende lernt eine nonverbale Sprache, mit der man sich seinem Naturell entsprechend ausdrücken kann, im Zusammenspiel werden soziale Kompetenzen, wie gegenseitiges Zuhören und Rücksichtnahme gefördert. Dies sind die Ziele jedes Musikunterrichts – ob mit oder ohne Beeinträchtigung!
Vor einer Anmeldung zum Unterricht sollte das Gespräch mit der Schulleitung oder den zuständigen FachbereichsleiterInnen gesucht werden. Sie klären im Gespräch mit den Eltern, wieweit die Behinderung reicht und welche Instrumente (original oder adaptiert) und Lehrpersonen in Frage kommen. Zusätzlich werden auch finanzielle Fragen erläutert, denn dank der Unterstützung durch Pro Infirmis wird der Musikunterricht nicht an finanziellen Problemen scheitern. Für Familien mit kleinem Budget oder MusikschülerInnen, welche über 20 Jahre alt sind, stehen Unterstützungsbeiträge zur Verfügung. Nach den entsprechenden Abklärungen steht dem Musikunterricht nichts mehr im Wege!
KONTAKTE
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Andreas Schweizer , +41 71 626 20 10