Förderprogramme
Begabung früh erkennen. Entfalte dein Talent und plane Wege für die Zukunft.
Übersicht
Schule und Begabung verbinden, Talent entfalten, Wege für die Zukunft planen
Bei den Förderprogrammen von «Junge Talente Musik» erhalten begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich intensiver mit Musik und Tanz auseinanderzusetzen.
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Förderprogramm
Junge Talente Musik
Im Programm «Junge Talente Musik», das vom Bundesamt für Kultur lanciert wurde, können sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 4 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Thurgau für einen finanziellen Beitrag bewerben und erhalten entsprechenden Förderunterricht. Die Talente werden nach vier Niveaus geprüft, welche jeweils verschiedene Beiträge erhalten: Basis (Bundesbeitrag Fr. 1’000.-), Aufbau I (Fr. 1’500.-), Aufbau II (Fr. 2’000.-) und Pre-College (Fr. 2’500.-). Die Förderprogramme inklusive Anforderungen sind im Reglement Förderprogramme Musik beschrieben, eine Zusammenfassung findet sich im Informationsflyer Förderprogramme Musik Thurgau. Der Hauptfachunterricht wird erweitert, verschiedene Kurse und Nebenfächer ergänzen die musikalische Ausbildung. In der Volksschule ist je nach Förderstufe eine schulische Entlastung von bis zu 7 Wochenlektionen möglich. Die Kurse finden für die Stufe Basis an sinnvoll gewählten Orten (Musikschulen Kanton TG) statt; die Stufe Aufbau I wird von den Musikschulen in Arbon, Kreuzlingen und Weinfelden angeboten, Aufbau II in Weinfelden und an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen.
Förderprogramm
Workshops
Im Rahmen der Förderprogramme «Junge Talente Musik» (JTM) besuchen die Schülerinnen und Schüler mind. zwei Workshops pro Semester. Diese Workshops sind auch zugänglich für Schüler und Schülerinnen ausserhalb der Fördergramme ─ jede/-r kann von einer zusätzlichen Bildung profitieren, sei es im Bereich Bewegung, sei es in der Musiktheorie oder sei es bei umrahmendem Wissen wie Musikgeschichte oder Instrumentenkunde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei «Junge Talente Musik» müssen, alle anderen Schüler/-innen dürfen sich für die Workshops einschreiben.
Kleiner Tipp für die JTM-Schülerinnen und ‑Schüler: Ihr dürft so viele Workshops besuchen, wie Ihr wollt, es ist im erweiterten Schulgeld inbegriffen.
Hier geht es zu den Angeboten des kommenden Semesters.
Förderprogramme Musik und Tanz (Sek I)
Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)
An den Talentschulen der Sekundarschulen Arbon und Weinfelden besuchen musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler gemeinsam verschiedene Gruppenstunden. Der Hauptfachunterricht wird auf zwei Lektionen zu 40 Minuten ausgedehnt, ein Nebeninstrument sowie Kurse in Musiktheorie und weiteren Fächern komplettieren das Förderprogramm in der Sekundarschule. Schülerinnen und Schüler anderer Gemeinden werden an eine der beiden Standortgemeinden (Arbon oder Weinfelden) umgeteilt und besuchen dort die Schule. Zur Schaffung von mehr Freiräumen zugunsten der Musik werden bis zu sieben Lektionen schulische Entlastung gewährt.
Talentförderung Tanz Thurgau (Sek I)
An der Sekundarschule Weinfelden profitiert ein Tanztalent von einem Schulunterricht mit individuellem Stundenplan und wird dabei schulisch entlastet. Das Programm bietet ein tägliches Training im Programm der Talentförderung Tanz Thurgau in der Tanzabteilung der Musikschule Weinfelden.
Informationen
Eignungsabklärung
Im Februar finden die Eignungsabklärungen Musik statt. Die Eignungsabklärung für die Tanztalente erfolgt an den «Talent Scouting Days» (TSD), die von Danse Suisse in Zürich jeweils im März durchgeführt werden.
Kosten
Das Programm kostet für die Eltern den Preis von zwei Instrumental- bzw. Gesangslektionen zu 30 (Basis) bzw. 40 Minuten (Aufbau I) (kantonal subventionierter Tarif) sowie die Auslagen für Reise und Verpflegung. Für die Stufe Aufbau II entstehen beim Besuch der PMS keine Kosten; die Kosten an der Musikschule Weinfelden sind dort zu erfragen.
Stipendien
Über einen möglichen Besuch de Programms «Junge Talente Muik» sollen nicht die Kosten entscheiden, sondern in erster Priorität geht es um die musikalische Begabung. Eltern können ein Stipendiengesuch (bis spätestens 31. Juli) einreichen: Verband Musikschulen Thurgau, Zeughausstrasse 14a, 8500 Frauenfeld. Das Reglement für die Vergabe von Stipendien ist hier zu finden, die Dokumente für die Eingabe stellt Ihnen die Geschäftsstelle auf Anfrage gerne zu.
Eignungsabklärungen
Im Februar finden die Eignungsabklärungen Musik statt. Die Eignungsabklärung für die Tanztalente erfolgt an den «Talent Scouting Days» (TSD), die von Danse Suisse in Zürich jeweils im März durchgeführt werden.
An der Eignungsabklärung spielt bzw. singt der Kandidat / die Kandidatin zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen bzw. mit unterschiedlichen Charakteren. Ein anschliessendes Gespräch über die Motivation für das Programm, Erfahrungen im Zusammenspiel und Auftritte, familiäres Umfeld und Hobbys etc. ergänzt den musikalischen Eindruck.
Der Entscheid über Aufnahme in die Förderprogramme wird dem Kandidaten bzw. der Kandidatin von der Geschäftsstelle VMTG innert 14 Tagen mitgeteilt. Eine Anerkennung für das Programm «Junge Talente Musik» ist noch keine Zusage der Finanzhilfe, die erst nach Abschluss aller Eignungsabklärungen gesprochen werden kann.
Daten Eignungsabklärungen 2025:
Junge Talente Musik
Basis und Aufbau I: 24. / 25. / 26. und 27. Februar
Aufbau II: 28. Februar
Anmeldeschluss: abgelaufen
Die Vorspielpläne werden den angemeldeten Schülerinnen und Schülern baldmöglichst mitgeteilt.
(An den Eignungsabklärungen spielen alle neuen Bewerberinnen und Bewerber für die entsprechenden Stufen, d.h. auch solche, die bereits im Programm sind, jedoch in eine höhere Stufe wechseln wollen.)
Kosten
Die Kosten für das Programm «Junge Talente Musik» betragen den Preis von zwei Instrumental- bzw. Gesangslektionen zu 30 Minuten in der Stufe Basis bzw. zu 40 Minuten in der Stufe Aufbau I plus einen Beitrag für die ergänzenden Workshops. Für die Stufe Aufbau II entstehen beim Besuch der PMS keine Kosten; die Kosten an der Musikschule Weinfelden sind dort zu erfragen.
Stipendien
Über einen möglichen Besuch eines Förderprogramms Musik und Tanz Thurgau sollen nicht die Kosten entscheiden, sondern in erster Priorität geht es um die musikalische Begabung. Eltern können ein Stipendiengesuch (jeweils bis spätestens 31. August) einreichen: Verband Musikschulen Thurgau, Zeughausstrasse 14a, 8500 Frauenfeld. Das Reglement für die Vergabe von Stipendien ist hier zu finden, die Formulare für die Eingabe stellt Ihnen die Geschäftsstelle auf Anfrage gerne zu.
Förderkonzerte
- Mittwoch, 26. Februar 2025, 17 Uhr, Musikschule Arbon, Hamelstrasse 15, Arbon (Programm)
- Donnerstag, 6. März 2025, 18 Uhr, Jugendmusik Kreuzlingen, Bärenstrasse 25, Kreuzlingen (Programm)
- Freitag, 7. März 2025, 18 Uhr, Jugendmusikschule Frauenfeld, Zeughausstrasse 14a, Frauenfeld (Programm)
- Samstag, 24. Mai 2025, 13 Uhr, Musikschule Weinfelden, Ringstrasse 4, Weinfelden (das Programm wird im Mai veröffentlicht)
An diesen Konzerten spielen alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Programm in derselben Stufe (Basis, Aufbau I oder Aufbau II) fortsetzen wollen (Sek-I-Programm wie auch Talente ausserhalb der Sekundarschule).
InformationsabendE
Jeweils im Herbst finden Informationsabende zum Sekundarschulprogramm an den Musikschulen sowie Besuchstage in den Sekundarschulen Arbon und Weinfelden statt. Informationen zum Programm «Junge Talente Musik» finden ebenfalls im Herbst an verschiedenen Orten im Kanton statt. Die Daten und Orte für die Informationsveranstaltungen und Besuchstage im Herbst 2025 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Besuchstag in Arbon: Dienstag, 25. November 2025, 16–18 Uhr, Schulhaus Reben 4
Auskünfte
Weitere Auskünfte zu den Förderprogrammen Musik und Tanz Thurgau erteilen folgende Fachstellen und Ansprechpersonen:
Verband Musikschulen Thurgau
Astrid Leutwyler, Geschäftsstelle/Koordinationsstelle
Tel. 078 234 93 88
geschaeftsstelle@musikthurgau.ch
www.musikthurgau.ch
Verband Musikschulen Thurgau
Martina Reichert, Präsidentin
Tel. 079 352 44 47
martina.reichert@musikthurgau.ch
www.musikthurgau.ch
Musikschule Arbon
Julia Kräuchi, Schulleitung
Tel. 071 446 62 82
info@musikschule-arbon.ch
www.musikschule-arbon.ch
Musikschule Weinfelden
Janine Allenspach, Leitung Begabtenförderung Musik
janine.allenspach@musikalis.ch
Sabrina Messmer, Leitung Begabtenförderung Tanz
sabrina.messmer@musikalis.ch
www.musikalis.ch
Anmeldetermine
Der Anmeldeschluss für die Programme «Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)» sowie «Junge Talente Musik», Stufen Basis, Aufbau I und Aufbau II ist der 15. Januar. Für die Stufe Pre-College sind die Daten des gewählten Pre-Colleges verbindlich, für die Talent Scouting Days ist die Website von Danse Suisse zu konsultieren. Der Anmeldeschluss für die Talent Scouting Days ist in der Regel Mitte Dezember.
Junge Talente Musik
Der Anmeldeschluss für das Schuljahr 2025/26 ist abgelaufen. Eine neue Anmeldung wird ca. ab November 2025 möglich sein. Für die Workshops kann man sich noch anmelden (s.u.).
Anmeldung Workshops
Hier kannst Du die Workshops auswählen, die Du im Frühlings-Semester 2025 (Februar bis Juli) besuchen möchtest. Es spielt keine Rolle, ob Du im Förderprogramm bist oder nicht, es sind alle interessierten Schülerinnen und Schüler willkommen.
Die Beschreibung aller Workshops findest Du in unserer Workshop-Liste ─ stöbere darin und suche die für Dich passenden Angebote!
FAQs
Abkürzungen: TfM = «Talentförderung Musik (Sek I)» / JTM = «Junge Talente Musik»
Wer darf sich für das Programm JTM anmelden?
Die formalen Bedingungen sind: Alter zwischen 4. und 26. Geburtstag, Wohnsitz im Kanton Thurgau. Die wesentlichen Bedingungen sind aber: Freude an der Musik, Einsatzbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit etc. – und der Wille, auf dem Instrument oder im Gesang weiterzukommen.
Ich habe den Wohnsitz im Kanton Thurgau, besuche aber privat oder in einem anderen Kanton Musikunterricht. Ist es trotzdem möglich, mich für JTM zu bewerben?
Ja, das ist möglich. Das Programm, d. h. die zusätzlichen Fächer, müssen bei einer als Leistungserbringerin anerkannten Musikschule (z. B. Arbon, Weinfelden, Kreuzlingen u. a.) im Kanton Thurgau besucht werden.
Ich wohne im Kanton St. Gallen, besuche aber im Thurgau den Musikunterricht und möchte auch dort das Förderprogramm besuchen. Wo bewerbe ich mich für das Programm JTM?
Grundsätzlich ist der Wohnsitzkanton zuständig für die Vergabe von Bundesgeldern aus dem Programm JTM. Es sind Abklärungen im Gange, ob für einzelne Ausnahmen (konkret die Sekundarschüler/-innen aus Steinach SG) eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen möglich wäre. Unser Tipp: Melde Dich beim Kanton Thurgau an, wir kümmern uns um eine Absprache mit dem Kanton St. Gallen.
Ist es möglich, beide Programme (TfM und JTM) zu besuchen?
Die Talentförderung Musik in Arbon und Weinfelden, die in Zusammenarbeit mit der Sekundarschule durchgeführt wird, ist ein Spezialfall des Programmes «Junge Talente Musik». Für den Besuch des Sek-I-Programmes brauchst Du eine Anerkennung als «Junges Talent Musik» mindestens auf der Basis-Stufe.
Gibt es unterschiedliche Vorspiele für das Sek-Programm und für die Programme ohne Sek?
Nein. Die Eignungsabklärungen finden gemeinsam statt, ebenso die Überprüfung in den Förderkonzerten (ehemals «Lüp» im Sek-Programm).
Muss bei der Anmeldung zu JTM bereits eine Stufe angegeben werden?
Ja, aber diese kann bei der Eignungsabklärung definitiv zugeteilt bzw. angepasst werden.
Sind die Kosten für den Musikunterricht doppelt so hoch, wenn die Unterrichtszeit von 30 Minuten auf 60 Minuten aufgestockt wird?
Das hängt von der Tarifstruktur der Musikschule ab, an welcher der Hauptfachunterricht besucht wird. Erkundige Dich bei Deiner Musikschule!
Können die 60 Minuten (Basis) auf 2 x 30 Minuten aufgeteilt werden oder die 2 x 40 Minuten (Aufbau I und II) als eine Lektion zu 80 Minuten bezogen werden?
Die Aufteilung der Gesamtunterrichtszeit ist wählbar. Es ist auch möglich, eine Lektion als Einzelunterricht und die andere als Zweierunterricht durchzuführen (z. B. 40′ Einzelunterricht und 40′ Zweierunterricht in der Stufe Basis). Die Verfügbarkeit der Lehrperson sowie die persönlichen Voraussetzungen (Konzentrationsfähigkeit, stundenplanerische Gegebenheiten etc.) müssen berücksichtigt werden.