Förderprogramme
Begabung früh erkennen. Entfalte dein Talent und plane Wege für die Zukunft.
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Schule und Begabung verbinden, Talent entfalten, Wege für die Zukunft planen
Bei den Förderprogrammen von «Junge Talente Musik» erhalten begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich intensiver mit Musik und Tanz auseinanderzusetzen.
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- Reglement für die Vergabe von Stipendien
Förderprogramm
Junge Talente Musik
Im Programm «Junge Talente Musik», das vom Bundesamt für Kultur lanciert wurde, können sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 4 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Thurgau für einen finanziellen Beitrag bewerben und erhalten entsprechenden Förderunterricht. Die Talente werden nach vier Niveaus geprüft, welche jeweils verschiedene Beiträge erhalten: Basis (Bundesbeitrag Fr. 1’000.-), Aufbau I (Fr. 1’500.-), Aufbau II (Fr. 2’000.-) und Pre-College (Fr. 2’500.-). Die Förderprogramme inklusive Anforderungen sind im Reglement Förderprogramme Musik beschrieben, eine Zusammenfassung findet sich im Informationsflyer Förderprogramme Musik Thurgau. Der Hauptfachunterricht wird erweitert, verschiedene Kurse und Nebenfächer ergänzen die musikalische Ausbildung. In der Volksschule ist je nach Förderstufe eine schulische Entlastung von bis zu 7 Wochenlektionen möglich. Die Kurse finden für die Stufe Basis an sinnvoll gewählten Orten (Musikschulen Kanton TG) statt; die Stufe Aufbau I wird von den Musikschulen in Arbon, Kreuzlingen und Weinfelden angeboten, Aufbau II in Weinfelden und an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen.
Förderprogramme Musik und Tanz
Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)
An den Talentschulen der Sekundarschulen Arbon und Weinfelden besuchen musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler gemeinsam verschiedene Gruppenstunden. Der Hauptfachunterricht wird auf zwei Lektionen zu 40 Minuten ausgedehnt, ein Nebeninstrument sowie Kurse in Musiktheorie und weiteren Fächern komplettieren das Förderprogramm in der Sekundarschule. Schülerinnen und Schüler anderer Gemeinden werden an eine der beiden Standortgemeinden (Arbon oder Weinfelden) umgeteilt und besuchen dort die Schule. Zur Schaffung von mehr Freiräumen zugunsten der Musik werden bis zu sieben Lektionen schulische Entlastung gewährt.
Talentförderung Tanz Thurgau (Sek I)
An der Sekundarschule Weinfelden profitiert ein Tanztalent von einem Schulunterricht mit individuellem Stundenplan und wird dabei schulisch entlastet. Das Programm bietet ein tägliches Training im Programm der Talentförderung Tanz Thurgau in der Tanzabteilung der Musikschule Weinfelden.
Informationen
Eignungsabklärung
Im Februar/März finden die Eignungsabklärungen für das Programm «Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)» sowie für das Programm «Junge Talente Musik» statt. Die Eignungsabklärung für die Tanztalente erfolgt an den «Talent Scouting Days» (TSD), die von Danse Suisse in Zürich jeweils im März durchgeführt werden.
Im anschliessenden persönlichen Gespräch geht es um Fragen zur Motivation und Beweggründen für das Interesse an der Begabtenförderung Musik Thurgau. Wer die Eignungsabklärung Musik besteht, wird in die Sekundarschule Arbon, Kreuzlingen oder Weinfelden aufgenommen. Den definitiven Entscheid für diesen Übertritt fällt die Schulaufsicht des Kantons Thurgau.
Daten Eignungsabklärungen (Anmeldeschluss 15. Januar):
Junge Talente Musik: KW 09/2025
Talentförderung (Sek I): KW 09/2025
Kosten
Das Sekundarschulprogramm kostet für die Eltern den Preis von zwei Instrumental- bzw. Gesangslektionen zu 40 Minuten (kantonal subventionierter Tarif) sowie die Auslagen für Reise und Verpflegung. Die Kosten für die Programme «Junge Talente Musik» sind noch nicht definitiv festgelegt. Voraussichtlich betragen sie in der Stufe Basis den Preis für 60 Minuten Unterricht (kantonal subventionierter Tarif) plus Fr. 100.-, in der Stufe Aufbau I den Preis für 80 Minuten Unterricht (kantonal subventionierter Tarif) plus Fr. 200.-. Für die Stufe Aufbau II entstehen beim Besuch der PMS keine Kosten; die Kosten an der Musikschule Weinfelden sind dort zu erfragen.
Stipendien
Über einen möglichen Besuch eines Förderprogramms Musik Thurgau sollen nicht die Kosten entscheiden, sondern in erster Priorität geht es um die musikalische Begabung. Eltern können ein Stipendiengesuch (bis spätestens 31. Juli) einreichen: Verband Musikschulen Thurgau, Zeughausstrasse 14a, 8500 Frauenfeld. Das Reglement für die Vergabe von Stipendien ist hier zu finden.
Eignungsabklärungen
Im Februar/März finden die Eignungsabklärungen für das Programm «Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)» sowie für das Programm «Junge Talente Musik» statt. Die Eignungsabklärung für die Tanztalente erfolgt an den «Talent Scouting Days» (TSD), die von Danse Suisse in Zürich jeweils im März durchgeführt werden.
An der Eignungsabklärung spielt bzw. singt der Kandidat / die Kandidatin zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen bzw. mit unterschiedlichen Charakteren. Ein anschliessendes Gespräch über die Motivation für das Programm, Erfahrungen im Zusammenspiel und Auftritte, familiäres Umfeld und Hobbys etc. ergänzt den musikalischen Eindruck.
Der Entscheid über Aufnahme in die Förderprogramme wird dem Kandidaten bzw. der Kandidatin von der Geschäftsstelle VMTG innert 14 Tagen mitgeteilt. Eine Anerkennung für das Programm «Junge Talente Musik» ist noch keine Zusage der Finanzhilfe, die erst nach Abschluss aller Eignungsabklärungen gesprochen werden kann.
Daten Eignungsabklärungen 2025:
Junge Talente Musik
Basis und Aufbau I: 24. / 25. / 26. und 27. Februar
Aufbau II: 28. Februar
Anmeldeschluss 15. Januar
Talentförderung Musik Sek I
17. Februar (Arbon), 18. Februar (Weinfelden)
Anmeldeschluss 15. Januar
Kosten
Das Sekundarschulprogramm kostet für die Eltern den Preis von zwei Instrumental- bzw. Gesangslektionen zu 40 Minuten (kantonal subventionierter Tarif) sowie die Auslagen für Reise und Verpflegung. Die Kosten für das Programm «Junge Talente Musik» betragen den Preis von zwei Instrumental- bzw. Gesangslektionen zu 30 Minuten in der Stufe Basis bzw. zu 40 Minuten in der Stufe Aufbau I plus einen Beitrag von Fr. 100.- (Basis) bzw. Fr. 200.- (Aufbau I) pro Semester. Für die Stufe Aufbau II entstehen beim Besuch der PMS keine Kosten; die Kosten an der Musikschule Weinfelden sind dort zu erfragen.
Stipendien
Über einen möglichen Besuch eines Förderprogramms Musik und Tanz Thurgau sollen nicht die Kosten entscheiden, sondern in erster Priorität geht es um die musikalische Begabung. Eltern können ein Stipendiengesuch (jeweils bis spätestens 31. August) einreichen: Verband Musikschulen Thurgau, Zeughausstrasse 14a, 8500 Frauenfeld. Das Reglement für die Vergabe von Stipendien ist hier zu finden.
InformationsabendE
Informationsabende, Besuchstage und Konzerte
Jeweils im Herbst finden Informationsabende zum Sekundarschulprogramm an den Musikschulen sowie Besuchstage in den Sekundarschulen Arbon und Weinfelden statt. Informationen zum Programm «Junge Talente Musik» finden ebenfalls im Herbst an verschiedenen Orten im Kanton statt. Die Daten und Orte sind unten aufgelistet.
Die Talente des Sekundarschulprogramms legen jährlich eine Leistungsüberprüfung ab, die ein Konzert («Podium») beinhaltet. Diese Podien sind öffentlich, die Daten und Programme werden ebenfalls hier veröffentlicht.
Die nächsten Veranstaltungen:
Informationsanlass Talentförderung Musik (Sek I) Arbon: Dienstag, 26. November 2024, 16.00 Uhr
Informationsanlässe Junge Talente Musik:
- Dienstag, 26. November 2024, 19.30 Uhr (Musikschule Romanshorn)
- Mittwoch, 27. November 2024, 19.30 Uhr (Musikschule Untersee und Rhein)
- Montag, 2. Dezember 2024, 19.30 Uhr (Musikschule Hinterthurgau; in St. Margrethen)
Förderkonzerte Junge Talente Musik:
- Mittwoch, 26. Februar 2025, 18 Uhr
- Donnerstag, 27. Februar 2025, 18 Uhr
- Freitag, 28. Februar 2025, 18 Uhr
Weitere Daten können hinzukommen.
Podiumskonzerte Talentförderung Musik (Sek I):
- Samstag, 24. Mai 2025, 9 Uhr und 13 Uhr, Musikschule Weinfelden
- Dienstag, 27. Mai 2025, 18 Uhr, Musikschule Arbon
Auskünfte
Weitere Auskünfte zu den Förderprogrammen Musik und Tanz Thurgau erteilen folgende Fachstellen und Ansprechpersonen:
Verband Musikschulen Thurgau
Astrid Leutwyler, Geschäftsstelle/Koordinationsstelle
Tel. 078 234 93 88
geschaeftsstelle@musikthurgau.ch
www.musikthurgau.ch
Verband Musikschulen Thurgau
Martina Reichert, Präsidentin
Tel. 079 352 44 47
martina.reichert@musikthurgau.ch
www.musikthurgau.ch
Musikschule Arbon
Julia Kräuchi, Schulleitung
Tel. 071 446 62 82
info@musikschule-arbon.ch
www.musikschule-arbon.ch
Musikschule Weinfelden
Janine Allenspach, Leitung Begabtenförderung Musik
janine.allenspach@musikalis.ch
Sabrina Messmer, Leitung Begabtenförderung Tanz
sabrina.messmer@musikalis.ch
www.musikalis.ch
Anmeldetermine
Der Anmeldeschluss für die Programme «Talentförderung Musik Thurgau (Sek I)» sowie «Junge Talente Musik», Stufen Basis, Aufbau I und Aufbau II ist der 15. Januar. Für die Stufe Pre-College sind die Daten des gewählten Pre-Colleges verbindlich, für die Talent Scouting Days ist die Website von Danse Suisse zu konsultieren. Der Anmeldeschluss für die Talent Scouting Days ist in der Regel Mitte Dezember.
Anmeldung Junge Talente Musik
Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 werden ab November 2024 möglich sein. Bei Fragen wende dich / wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Anmeldung Talentförderung Musik (Sek I)
Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 werden ab November 2024 möglich sein. Bei Fragen wende dich / wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
FAQs
Abkürzungen: TfM = «Talentförderung Musik (Sek I)» / JTM = «Junge Talente Musik»
Wer darf sich für das Programm JTM anmelden?
Die formalen Bedingungen sind: Alter zwischen 4. und 26. Geburtstag, Wohnsitz im Kanton Thurgau. Die wesentlichen Bedingungen sind aber: Freude an der Musik, Einsatzbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit etc. – und der Wille, auf dem Instrument oder im Gesang weiterzukommen.
Ich habe den Wohnsitz im Kanton Thurgau, besuche aber privat oder in einem anderen Kanton Musikunterricht. Ist es trotzdem möglich, mich für JTM zu bewerben?
Ja, das ist möglich. Das Programm, d. h. die zusätzlichen Fächer, müssen bei einer als Leistungserbringerin anerkannten Musikschule (z. B. Arbon, Weinfelden, Kreuzlingen u. a.) im Kanton Thurgau besucht werden.
Ich wohne im Kanton St. Gallen, besuche aber im Thurgau den Musikunterricht und möchte auch dort das Förderprogramm besuchen. Wo bewerbe ich mich für das Programm JTM?
Grundsätzlich ist der Wohnsitzkanton zuständig für die Vergabe von Bundesgeldern aus dem Programm JTM. Es sind Abklärungen im Gange, ob für einzelne Ausnahmen (konkret die Sekundarschüler/-innen aus Steinach SG) eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen möglich wäre. Unser Tipp: Melde Dich in diesem Jahr beim Kanton Thurgau an (die Einreichefrist im Kanton St. Gallen ist bereits abgelaufen). Bis zum Termin der Talentabklärung haben wir hoffentlich weitere Informationen.
Ist es möglich, beide Programme (TfM und JTM) zu besuchen?
Ja, das ist möglich. Jugendliche der TfM, die eine Anerkennung als JTM in der Stufe Basis oder Aufbau I erhalten haben, absolvieren das Programm im Rahmen der TfM.
Ist die Teilnahme an beiden Programmen (JTM und TfM Sek I) mit einem Mehraufwand verbunden?
Das Programm der TfM deckt die Fördermassnahmen für die Stufe Aufbau I ab. Das heisst, «Junge Talente» in den Stufen Basis und Aufbau I erfüllen mit dem Besuch der Talentförderung (Sek I) die Anforderungen des Bundesprogramms JTM. Talente der Stufe Aufbau II müssen hingegen zusätzliche Leistungen erbringen.
Müssen Jugendliche, die bereits in der TfM sind, zweimal vorspielen, wenn sie als JTM anerkannt werden möchten?
Nein, der Beitrag am Podium im Rahmen der Leistungsüberprüfung wird auch hinsichtlich einer Anerkennung für das Programm JTM bewertet. Die Theoriekenntnisse werden an einem separaten Termin überprüft.
Muss bei der Anmeldung zu JTM bereits eine Stufe angegeben werden?
Ja, aber diese kann bei der Eignungsabklärung definitiv zugeteilt bzw. angepasst werden.
Sind die Kosten für den Musikunterricht doppelt so hoch, wenn die Unterrichtszeit von 30 Minuten auf 60 Minuten aufgestockt wird?
Das hängt von der Tarifstruktur der Musikschule ab, an welcher der Hauptfachunterricht besucht wird. Erkundige Dich bei Deiner Musikschule!
Können die 60 Minuten (Basis) auf 2 x 30 Minuten aufgeteilt werden oder die 2 x 40 Minuten (Aufbau I und II) als eine Lektion zu 80 Minuten bezogen werden?
Die Aufteilung der Gesamtunterrichtszeit ist wählbar. Es ist auch möglich, eine Lektion als Einzelunterricht und die andere als Zweierunterricht durchzuführen (z. B. 40′ Einzelunterricht und 40′ Zweier-unterricht in der Stufe Basis). Die Verfügbarkeit der Lehrperson sowie die persönlichen Voraussetzungen (Konzentrationsfähigkeit, stundenplanerische Gegebenheiten etc.) müssen berücksichtigt werden.